Radio an Bord? Vielleicht ist doch keine GEZ fällig…

11. April 2010

Eigenlich ganz einfach: Wer ein Radio auf seiner Yacht betreibt, muss dafür Rundfunkgebühren zahlen. So jedenfalls die landläufige Meinung bzw. die Überzeung der GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Doch das muss nicht unbedingt so sein. Denn wer sein Kofferradio etwa von zuhause mit an Bord bringt und dieses “vorübergehend” – etwa für einen Törn oder am Wochenende – dort auf Empfang stellt, kommt um die Anmeldung und damit um die Gebühren herum.

In einem ausführlichen Artikel berichtet Mediamaritm.de über den Briefverkehr eines Hamburger Seglers mit dem Norddeutschen Rundfunk – in dem wichtige Informationen stecken.

“Tragbare Rundfunkgeräte, die nur gelegentlich (zum Beispiel für Urlaubsreisen) in ein Wochenendhaus mitgenommen werden, gelten dann als gebührenfrei, wenn am Hauptwohnsitz Geräte angemeldet sind”, so die Aussage des NDRs. Und noch etwas genauer: „Gelegentlich werden Rundfunkgeräte an einem weiteren Ort zum Empfang bereitgehalten, wenn diese ebenso für einen bestimmten An lass (zum Beispiel Geburtstag) mit in das Gartenhäuschen genommen werden.“ Für uns Segler müsste man “Gartenhäuschen” durch “Segelyacht” ersetzen.

Wer es wirklich genau wissen will, sollte bei Mediamaritim nachlesen.

Ähnliche News:

  1. Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V.: “Mensch über Bord Manöver” üben
  2. Junge Weltumseglerin Abby Sunderland sendet Notsignal doch übersteht Sturm
  3. Segelunfall am Starnberger See: Segler nachts von Bord gefallen und verschwunden
  4. Jessica Watson: 20.000 Seemeilen – und das soll keine “Weltumrundung” sein?
  5. Flaute bei der Olympic Sailing Week vor Split – auch an Tag 2 keine Wettfahrten möglich