Landgericht gibt Segelverein Recht, der gegen die Erhöhung der Pacht geklagt hat

6. Juni 2010

Steg Segelverein Pacht UrteilIn der vergangenen Woche, am 3. Juni 2010, hat das Landgericht Potsdam dem Segelverein Potsdamer Adler e.V. Recht gegeben, der gegen die Erhöung der Pacht für seine Steganlage widersprochen hatte. Damit wurde das zuvor vorausgegangene Urteil des Potsdamer Amtgerichtes bestätigt.

In den Urteilen geht es um eine eine Standard-Vertragsklausel in den Verträge mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, nach der die Pachten in festgelegten Zeitabständen geprüft und danach einseitig erhöht werden dürfen. Eine solche Klausel ist offenbar nicht zulässig und damit auch die Pachterhöhung.

Dieses Urteil hat natürlich Bedeutung für alle Wassersportvereine die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen haben. Das Urteil des Landgerichts kann nun durch eine weitere Instanz gehen. Dies jedoch, so glaubt der Deutsche Segler-Verband, wird keine abweichende Beurteilung bewirken da auch shcon drei Amtsgerichte in gleicher Richtung entschieden haben.

(dsv.org)

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