Seit Anfang 2010 reicht es nicht mehr, wenn bei einer Yacht ein Crew-Mitglied das passendes Funkzeugniss (SRC, LRC) hat – jetzt muss der Skipper neben seinem Segelschein über die notwendige Seefunk-Erlaubnis verfügen.
Außerdem wurden die neuen Fragekataloge für das SRC und das LRC angepasst, sowie der Fragekatalog für die Anpassungsprüfung für “nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse” veröffentlicht.
Wer also bislang darauf gesetzt hat, dass ein Mitsegler einen Funkschein hat oder wer bisher auf ein bitisches SRC gesetzt hat, aber in der nächsten Saison auch in deutschen Gewässern eine Yacht mieten möchte, sollte sich bei seiner Segelschule einen passenden Kurs suchen. Denn das Führen einer Yacht mit einer Seefunkstelle ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 150 € geahndet werden kann.
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Bitte aber beachten: Der Fragenkatalog aus 2007 ist noch gültig bis 31.12.2010 (also noch 1 Jahr!!!). Erst ab dem 01.01.2011 gibt es dann den neuen Fragenkatalog. Quelle: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html (im Artikel verlinkt)
Und ganz vollständig: “Funkzeugnisse: Am 31. Dezember 2009 läuft die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses aus. Das heißt, alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen ab dann ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hinweis: Die in Deutschland angebotenen Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus. Hier soll dann durch eine Anpassungsprüfung ein deutsches Funkbetriebszeugnis erworben werden können.” (Quelle: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Wasser-,1468/Wassersport.htm )
1000 Dank, Andreas, für diese Infos!