Freitag, 30. Juli 2010

33. America’s Cup: die (hoffentlich) letzten rechtlichen Entscheidungen

3. Februar 2010 von Paul

Die ISAF-Jury für den America’s Cup hat über einige “Rekurse” entschieden, die BMW Oracle gefordert hatte.

Zunächst ging es um die Startzeit, die vom Alinghi-Team festgesetzt wurde. Hiergegen gab es wohl keinen Grund zu klagen, da der “Deed of Gift” nicht besagt, dass eine solche Startzeit vom Herausforderer abgesegnet werden muss.

Allerdings soll die Windstärke zum Abbrechen des Rennens nicht auf 15 Knoten (und 1 Meter Wellenhöhe) festgesetzt werden, sondern es soll nach sicherheitstechnischen Fragen entschieden werden. Die letzte Entscheidung über den Abbruch hat Race Office Harold Bennett. Dies könnte für Alinghi 5 von Nachteil sein, da der Katamaran Schwierigkeiten mit stärkeren Winden hat.

Der Einsatz des umstrittenen Windmessgeräts von BMW Oracle an Bord und die Verwendung von Flüssigkeit, die den Reibungsverlust reduzieren soll, wurden erlaubt. Wobei letzteres unter der Voraussetzung erfolgte, dass dies ökologisch unbedenklich sei und keine Gesetze damit verletzt würden.

Brad Butterworth, Teamskipper von Alinghi 5 dazu (vermutlich zähneknirschend): “Wir begrüssen das Engagement der Jury und die Entscheidungen zugunsten des Sports. Wir sind zuversichtlich, dass wir am Montag wie vorgesehen starten können – vorausgesetzt das Wetter erlaubt es – und wir freuen uns, diesen Wettbewerb endlich aufs Wasser zu bringen.“

Auch wir hoffen, das dies vor dem America’s Cup auf dem Wasser die letzte rechtliche Auseinandersetzung der Rivalen war.

(sail-news.ch, Sail-World)

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Kommentare

Eine Antwort an “33. America’s Cup: die (hoffentlich) letzten rechtlichen Entscheidungen”
  1. Karl Schauhoff sagt:

    Solange der Cup-Verteidiger durch immer neue, zumindest grenzwertige Vorstösse versucht, das Gleichgewicht auf seine Seite zu verschieben, wird sich der Herausforderer – selbstverständlich, und nachvollziehbar – bei der dafür eingerichteten Instanz beschweren.

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